Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienhäuser “Muschelsucher”, “Zeitlos”, “Nordlicht”, “Poolhaus” und die Ferienwohnung “Romantica”.
Buchung und Zahlungsbedingungen
- Nach Erhalt der vorläufigen Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung i.H.v. 25 % des Vermietungspreises binnen 5 Tagen zu leisten. Nach dem Zahlungseingang gilt die Reservierung als bestätigt und AGB akzeptiert.
- Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Anreise zu überweisen. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Anreise, ist die gesamte Rechnungssumme sofort zu überweisen.
- Ist die Zahlung nicht fristgerecht eingegangen, besteht kein Leistungsanspruch gegenüber dem Eigentümer auf das gebuchte Ferienhaus/ die gebuchte Ferienwohnung.
Preise unter Vorbehalt
- Die Preise für Endreinigung und Wäschepakete sind abhängig von externen Anbietern, auf deren Preisfestlegung der Vermieter kein Einfluss hat. Aus diesem Grund handelt es bei den im Mietvertrag angegebenen Preisen um “Momentanpreise”, welche sich im Laufe des Jahres ändern können. Der Mieter ist verpflichtet sich vor seinem Urlaub nochmal über die Preise für die Endreinigung und die Wäschepakete zu informieren.
- Der Vermieter behält es sich vor den Stromzählerstand bei Anreise abzulesen. Im Falle, dass der Mieter die Sauna mehr als 2 Stunden am Tag nutzt, behält der Vermieter es sich vor die erhöhten Stromkosten in Rechnung zu stellen. Bitte denken Sie an unsere Umwelt!
- Die Kurtaxe wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind unter nachfolgendem Link der Gemeinde ersichtlich: https://glowe.de/kurabgabe/
An- und Abreise
- Die Ankunftszeit am Anreisetag liegt zwischen 16.00 und 19.00 Uhr. Informieren Sie uns bitte rechtzeitig schriftlich oder mündlich, sollte dieser Zeitraum nicht eingehalten werden können.
- Am Abreisetag muss das Ferienobjekt gereinigt und in ordentlichem Zustand bis spätestens 10.00 Uhr vormittags verlassen werden. Vor Rückgabe des Ferienobjekts hat der Mieter eine Grundreinigung durchzuführen. Dazu gehören: Spülen und Aufräumen des kompletten Geschirrs sowie das abziehen der Betten. Alle Räume sind besenrein zu hinterlassen. Angebrochene Lebensmittel sind mitzunehmen oder zu entfernen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundreinigung von der vom Eigentümer noch vorzunehmenden Endreinigung zu unterscheiden ist. Grill, Sauna und Kamin sind nach Benutzung, spätestens aber vor Rückgabe des Ferienhauses zu reinigen. Sollte dies nicht geschehen und somit ein Mehraufwand entstehen ist dieser gesondert zu vergüten.
Stornierung und Aufenthaltsabbruch
- Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung:
– 100% Erstattung für Stornierungen bis zu 60 Tage vor Anreise
– Der Vermieter ist bemüht das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
– Die Servicepauschale des Vermieters ist nicht erstattungsfähig. - Covid-19: Sollte das Bundesland Mecklenburg Vorpommern die Anreise nicht gestatten und der Vermieter somit die Leistung nicht erbringen können, erhält der Mieter auch bis unmittelbar vor Anreise die Übernachtungsgebühr zu 100% erstattet. Dies ist nicht der Fall wenn der Mieter sich bspw. in Quarantäne begeben muss/ befindet oder das eigene Bundesland nicht verlassen darf. Die Servicepauschale des Vermieters ist nicht erstattungsfähig.
- Der Mieter kann jederzeit einen geringen Schaden nachweisen.
- Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
- Eine Stornierung bzw. Kündigung, kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter. SMS oder WhatsApp Nachrichten sind nicht zulässig.
Haftung und Pflichten des Mieters
- Das Mietobjekt einschließlich der Nebengebäude, Garten und Stellplätze, sowie Möbel und aller in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/ oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
- Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjekts und/ oder während der Mietzeit entsteht, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
- Es sind keine Haustiere im Objekt gestattet.
- Aufgrund der erheblichen Brandgefahr ist es landesweit untersagt, unbemannte Heißluftballons – auch Sky- oder Himmelslaternen genannt – aufsteigen zu lassen.
- Die Silvesteranmietung ist aus Brandschutzgründen (Reetdächer) nur ohne Feuerwerk gestattet.
- Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus.
- Eine Weitervermietung durch den Mieter an andere Personen ist strengstens untersagt. Bei Verstoß ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. Eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen erfolgt nicht.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen im Ferienobjekt aufzunehmen, als im Mietvertrag aufgeführt sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen erfolgt nicht.
- Bei Verlust des/ der Schlüssel hat der Mieter die Kosten für die Schließanlage zu tragen.
- Vor Rückgabe des Ferienhauses hat der Mieter eine Grundreinigung durchzuführen. Dazu gehören: Spülen und Aufräumen des kompletten Geschirrs, Betten abziehen, alle Räume sind besenrein zu hinterlassen. Angebrochene Lebensmittel sind mitzunehmen oder zu entfernen. Grill, Sauna und Kamin sind nach Benutzung, spätestens aber vor Rückgabe des Ferienhauses zu reinigen. Sollte dies nicht geschehen und somit ein Mehraufwand bei der Endreinigung entstehen, ist dieser gesondert zu vergüten.
Weiteres
- Im Falle der Zahlung via PayPal, werden dem Mieter die PayPal Kosten in Rechnung gestellt.
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Internetzugangs (WLAN)
- Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). - Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. - Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. - Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
– das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
– das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/ oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/ oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. - Einschluss
Dieser Haftungsausschluss ist Bestandteil des Mietvertrages. - Erklärung
Mit der Leistung der Anzahlung bestätigt der Mieter die vorstehenden Bestimmungen zur Nutzung des Internetzugangs gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
Haftungsausschlusserklärung für die Fahrrad-Nutzung
- Vertragsverhältnisse
Den Gästen/ Mietern des Ferienhauses stehen während des Aufenthalts/ Mietzeit Fahrräder zur Nutzung zur Verfügung. - Fahrrad-Übernahme
Vor der Nutzung muss sich der Gast/ Mieter mit der Funktionsweise des Fahrrads/ der Fahrräder vertraut machen. Der Gast/ Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu prüfen.
Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrstauglichkeit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Gast/ Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrads sofort zu unterlassen/ beenden. - Fahrrad-Rückgabe
Der Gast/ Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit, das Fahrrad am Ort der Entgegennahme zurückzustellen (Gartenhaus).
Das Fahrrad sowie sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Helm, Fahrradschloss etc. muss dem Vermieter bei der Fahrzeugrückgabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.
Bei Verlust oder Beschädigung des Fahrrads oder des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt. - Versicherung
Eine Versicherung ist Sache des Mieters.
Das Befahren sämtlicher Straßen und Wege erfolgt auf eigene Gefahr, welche die Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab.
Das Fahrrad ist nicht gegen Diebstahl versichert. Das Fahrrad muss immer an festen Gegenständen angeschlossen werden, auch bei kurzem Abstellen. - Helme
Das Tragen von Helmen wird vom Vermieter ausdrücklich empfohlen. Der Vermieter lehnt eine Haftung in dieser Sache ab. - Haftung des Mieters
Die Benutzung eines Fahrrads geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Benutzer eines Fahrrads trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden; er stellt den Vermieter von jeglicher Haftung frei. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des Mietfahrrads ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken, eine unübliche oder unkontrollierbare Fahrweise sowie das Befahren auf unbefestigten Wegen ist untersagt.
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl, oder unsachgemäßer Behandlung des Mietfahrrads haftet der Mieter für die Reparaturkosten; bei Totalschaden oder Verlust für den Wiederbeschaffungswert des Fahrrads.
Der Mieter ist für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften (StVO) verantwortlich. - Einschluss
Dieser Haftungsausschluss ist Bestandteil des Mietvertrages. - Erklärung
Mit der Leistung der Anzahlung bestätigt der Mieter die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung für die Nutzung eines Fahrrads gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
Haftungsausschlusserklärung für die Außenpool-Nutzung
- Vertragsverhältnisse
Den Gästen/ Mietern des Ferienhauses steht während des Aufenthalts/ Mietzeit ein Außenpool zur Nutzung zur Verfügung. - Außenpool-Übernahme
Vor der Nutzung muss sich der Gast/ Mieter mit der Funktionsweise des Pools vertraut machen. Der Gast/ Mieter ist verpflichtet den Pool vor Benutzung auf Sicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu prüfen.
Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Benutzung offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Gast/ Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und die Nutzung des Pools sofort zu unterlassen/beenden. - Außenpool-Übergabe
Sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Poolzubehör wie z.B. Rettungsweste, Rettungsring etc. muss dem Vermieter bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt. - Versicherung
Eine Versicherung ist Sache des Mieters. Das Benutzen des Pools erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ausdrücklich ab.
Eltern haften für Ihre Kinder. - Haftung des Mieters
Die Benutzung des Außenpools geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Benutzer des Pools trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden; er stellt den Vermieter von jeglicher Haftung frei. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des Pools ergeben. Bei Unfallschäden oder unsachgemäßer Behandlung des Pools haftet der Mieter für die Reparaturkosten. - Einschluss
Dieser Haftungsausschluss ist Bestandteil des Mietvertrages. - Erklärung
Mit der Leistung der Anzahlung bestätigt der Mieter die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung für die Nutzung eines Außenpools gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
Gerichtsstand und Gerichtsort ist der Wohnsitz der Vermieters.