Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienhäuser “Muschelsucher”, “Zeitlos”, “Nordlicht” und “Poolhaus”.

Buchung und Zahlungsbedingungen

  1. Nach Erhalt der vorläufigen Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung i.H.v. 25 % des Vermietungspreises binnen 5 Tagen zu leisten. Nach dem Zahlungseingang gilt die Reservierung als bestätigt und AGB akzeptiert.
  2. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Anreise zu überweisen. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Anreise, ist die gesamte Rechnungssumme sofort zu überweisen.
  3. Ist die Zahlung nicht fristgerecht eingegangen, besteht kein Leistungsanspruch gegenüber dem Eigentümer auf das gebuchte Ferienhaus/ die gebuchte Ferienwohnung.

Preise unter Vorbehalt

  1. Die Preise für Endreinigung und Wäschepakete werden von externen Dienstleistern festgelegt, auf deren Preisgestaltung der Vermieter keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund handelt es sich bei den im Mietvertrag genannten Preisen um unverbindliche „Momentanpreise“, die sich im Laufe des Jahres ändern können. Etwaige Preisanpassungen erfolgen in einem vertretbaren Rahmen und betragen höchstens 30 % des ursprünglich bei Buchung angegebenen Preises. Der Mieter ist verpflichtet sich vor seinem Urlaub nochmal über die Preise für die Endreinigung und die Wäschepakete zu informieren.
  2. Der Vermieter behält es sich vor den Stromzählerstand bei Anreise abzulesen. Im Falle, dass der Mieter die Sauna mehr als 2 Stunden am Tag nutzt, behält der Vermieter es sich vor die erhöhten Stromkosten in Rechnung zu stellen. Bitte denken Sie an unsere Umwelt!
  3. Die Kurtaxe wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind unter nachfolgendem Link der Gemeinde ersichtlich: https://glowe.de/kurabgabe/

An- und Abreise

  1. Die Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16.00 Uhr.
  2. Am Abreisetag muss das Ferienobjekt gereinigt und in ordentlichem Zustand bis spätestens 10.00 Uhr vormittags verlassen werden. Vor Rückgabe des Ferienobjekts hat der Mieter eine Grundreinigung durchzuführen. 

Stornierung und Aufenthaltsabbruch

  1. Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
    Kündigung:
    – 100% Erstattung für Stornierungen bis zu 60 Tage vor Anreise
    – Der Vermieter ist bemüht das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
    – Die Servicepauschale des Vermieters ist nicht erstattungsfähig.
  2. Der Mieter kann jederzeit einen geringen Schaden nachweisen.
  3. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
  4. Eine Stornierung bzw. Kündigung, kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter. SMS oder WhatsApp Nachrichten sind nicht zulässig.
  5. Covid-19: Sollte das Bundesland Mecklenburg Vorpommern die Anreise nicht gestatten und der Vermieter somit die Leistung nicht erbringen können, erhält der Mieter auch bis unmittelbar vor Anreise die Übernachtungsgebühr zu 100% erstattet. Dies ist nicht der Fall wenn der Mieter sich bspw. in Quarantäne begeben muss/ befindet oder das eigene Bundesland nicht verlassen darf. Die Servicepauschale des Vermieters ist nicht erstattungsfähig.

Haftung und Pflichten des Mieters

  1. Sorgfaltspflicht/ Haftung
    1. Das Mietobjekt einschließlich aller Nebengebäude, Außenanlagen (z. B. Garten, Stellplätze), Einrichtungsgegenstände und zur Verfügung gestellten Ausstattungen ist pfleglich und schonend zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, auch begleitende oder besuchende Personen zur Sorgfalt anzuhalten.
    2. Der Mieter haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden am Mietobjekt, an Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder zur Verfügung gestelltem Zubehör, die durch ihn selbst oder durch begleitende oder besuchende Personen verursacht werden.
    3. Mängel oder Schäden, die bei der Übernahme des Mietobjekts festgestellt werden oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter schriftlich per E-Mail zu melden: info@ab-auf-die-insel.com.
  2. Grundreinigung / Mehraufwand / Unterscheidung zur Endreinigung
    1. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus vor Abreise in einem ordentlichen Zustand zu übergeben und eine Grundreinigung durchzuführen. Diese ist nicht mit der vom Vermieter vorgenommenen Endreinigung zu verwechseln.
    2. Zur Grundreinigung/ den Pflichten des Mieters gehören insbesondere:
      – Verlassen der Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr am Abreisetag,
      – Entsorgung des Hausmülls in die vorgesehenen Behälter,
      – Benutzte Handtücher auf den Boden der Bäder legen,
      – Kühlschrank vollständig entleeren und trocken auswischen,
      – Sämtliches benutztes Geschirr reinigen, abtrocknen und zurückstellen,
      – Backofen und Grill säubern, sofern genutzt,
      – Alle Fenster und Türen schließen,
      – Alle Lichter und Elektrogeräte (ausgenommen Kühlschrank) ausschalten,
      – Unterkunft besenrein hinterlassen,
      – Schlüssel im selben Safe mit dem bei Anreise verwendeten Code hinterlegen,
      – Etwaige Schäden unverzüglich melden an: info@ab-auf-die-insel.com.
      c. Wird die Grundreinigung nicht ordnungsgemäß durchgeführt und entsteht dadurch ein zusätzlicher Reinigungsaufwand, werden folgende Pauschalen erhoben: Grillreinigung: 20,00 €, Saunareinigung: 50,00 €, Kaminreinigung: 20,00 €.
      d. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, bei grober Vernachlässigung der Reinigungsverpflichtungen, insbesondere wenn die Unterkunft nicht besenrein hinterlassen wird oder starke Verschmutzungen vorliegen, eine entsprechend erhöhte Endreinigungsgebühr zu berechnen. Diese richtet sich nach dem tatsächlichen Mehraufwand und wird gesondert in Rechnung gestellt.
    3. Haustierverbot / Vertragsstrafe
    1. Der Das Mitbringen von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, ist in der Ferienunterkunft ausdrücklich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
    2. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500 € zu erheben. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens (z. B. für Sonderreinigung, Mietausfall oder Sachbeschädigung) bleibt hiervon unberührt.
    3. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis bei Verstoß gegen das Haustierverbot mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises – auch anteilig – besteht in diesem Fall nicht.
    4. Die Vertragsstrafe gemäß Absatz (b.) fällt auch dann an, wenn der Mieter vorzeitig abreist oder das Mietverhältnis durch den Vermieter beendet wird.
  1. Rauchverbot / Vertragsstrafe / Folgekosten
  2. Das Rauchen ist in der gesamten Unterkunft, insbesondere in allen Innenräumen, ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch für das Rauchen bei geöffnetem Fenster sowie für elektronische Zigaretten (E-Zigaretten, Vapes o. Ä.).
  3. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500 € fällig. Diese ist unabhängig von weiteren Schäden zu zahlen und dient der Ahndung des vertragswidrigen Verhaltens.
  4. Zusätzlich zur Vertragsstrafe haftet der Mieter für sämtliche durch das Rauchen verursachten Folgekosten. Hierzu zählen insbesondere:
    • professionelle Spezialreinigungen und Geruchsbeseitigungen (z. B. Ozonbehandlung),
    • Reinigung oder Ersatz von Möbelstücken, Vorhängen, Matratzen oder Teppichen,
    • notwendige Malerarbeiten oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen,
    • sowie etwaige Mietausfälle, wenn die Unterkunft dadurch vorübergehend nicht weitervermietet werden kann.
  5. Die Reinigungskosten und weitere Folgeschäden werden auf Grundlage des tatsächlichen Aufwands berechnet und gesondert in Rechnung gestellt.
  1. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe und der Folgekosten besteht unabhängig davon, ob der Aufenthalt durch den Mieter fortgesetzt oder vom Vermieter vorzeitig beendet wird.
  2. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, das Ferienobjekt unverzüglich zu verlassen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.

 

  1. Verbot von Himmelslaternen: Aufgrund der erheblichen Brandgefahr ist es landesweit untersagt, unbemannte Heißluftballons – auch Sky- oder Himmelslaternen genannt – aufsteigen zu lassen. Das Starten solcher Gegenstände ist im gesamten Bereich des Ferienhauses strikt verboten. Der Mieter haftet für sämtliche daraus resultierenden Schäden und Konsequenzen.

 

  1. Feuerwerk: Aus Gründen des Brandschutzes, insbesondere aufgrund des Reetdaches, ist das Zünden von Feuerwerk oder pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art ist strengstens untersagt – dies gilt für das gesamte Grundstück sowie die unmittelbare Umgebung. Bei Verstoß ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, das Ferienobjekt unverzüglich zu verlassen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht. Zudem haftet der Mieter für sämtliche Schäden oder Folgekosten, die durch das Abbrennen von Feuerwerk entstehen.

 

  1. Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus.

 

  1. Weitervermietung: Eine Weitervermietung/ Untervermietung oder Überlassung der Unterkunft an Dritte durch den Mieter ist strengstens untersagt. Bei Verstoß ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, das Ferienobjekt unverzüglich zu verlassen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht. Darüber hinaus haftet der Mieter für sämtliche Schäden oder Mehrkosten, die durch eine unzulässige Weitergabe oder Nutzung entstehen.

 

  1. Schlüsselverlust: Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel durch den Mieter haftet dieser für sämtliche daraus entstehenden Kosten. Dies umfasst insbesondere die Kosten für die Nachbestellung einzelner Schlüssel sowie – bei Sicherheitsbedenken oder bei Nutzung einer Schließanlage – die vollständigen Austauschkosten der Schließanlage.
    Die Haftung gilt auch dann, wenn der Mieter den Verlust nicht selbst verschuldet hat, dieser jedoch in seinem Verantwortungsbereich eingetreten ist (z. B. durch fahrlässige Aufbewahrung).

 

  • 5 – Zusatzleistungen
  1. Das Wäschepaket ist optional buchbar und wird über einen externen Dienstleister bereitgestellt. Es umfasst:
  • Bettwäsche: 1× Kopfkissenbezug, 1× Bettdeckenbezug, 1× Bettlaken
  • Handtuchpaket: 1× Duschtuch, 2× Handtücher, 1× Badevorleger pro Bad
  1. Der Preis eines Wäschepakets kann variieren und richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarif des externen Anbieters. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  2. Wir bitten darum, eigene Kinderbettwäsche mitzubringen, da diese nicht im Wäschepaket enthalten ist.
  • 6 – Zahlungsabwicklung / Zahlungsarten / Zusatzkosten

(1) Erfolgt die Buchung über Drittplattformen (z. B. Fewo-direkt), wird die Zahlungsabwicklung über die dort angebundenen Zahlungsdienstleister durchgeführt – insbesondere über HolidayRentPayment. In diesem Fall gelten ergänzend die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Plattform.

(2) Bei Zahlung per PayPal wird dem Mieter die anfallende PayPal-Gebühr gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Anbieters gesondert in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gebühren kann je nach Transaktionsvolumen und Herkunftsland variieren.

(3) Weitere Zahlungsmethoden sowie deren mögliche Zusatzkosten werden dem Mieter im Rahmen der Buchung transparent angezeigt. Mit Auswahl der Zahlungsmethode erklärt sich der Mieter mit den jeweiligen Bedingungen einverstanden.

  • 7 – Videoüberwachung im Außenbereich

Zum Schutz der Unterkunft, zur Vorbeugung gegen Vandalismus, Einbruch, unbefugte Untervermietung sowie zur Sicherstellung der Einhaltung der Hausordnung (z. B. Haustierverbot, maximale Personenzahl) findet auf dem Grundstück eine Videoüberwachung im Außenbereich statt. Die Kameras sind so ausgerichtet, dass ausschließlich die Zugangsbereiche des Grundstücks (z. B. Grundstückszufahrten, Hauseingänge, Parkplätze) sowie Teile des Gartens überwacht werden. Innenräume sowie angrenzende Grundstücke oder öffentliche Wege werden nicht erfasst.

Die Überwachung erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Aufzeichnungen werden in der Regel nach 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Beweissicherung eines Vorfalls erforderlich sind.

Betroffene Personen werden hiermit über die Verarbeitung ihrer Daten informiert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Ihren Rechten (z. B. Auskunft, Löschung, Widerspruch) und zur Kontaktaufnahme erhalten Sie unter info@ab-auf-die-insel.com.

  • 8 – Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Internetzugangs

 

  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

 

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

  1. Zugangsdaten

 

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

  1. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

 

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

  1. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/ oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/ oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

  1. Einschluss

 

Dieser Haftungsausschluss ist Bestandteil des Mietvertrages.

 

  1. Erklärung

 

Mit der Leistung der Anzahlung bestätigt der Mieter die vorstehenden Bestimmungen zur Nutzung des Internetzugangs gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

 

  • 9 – Haftungsausschlusserklärung für die Fahrrad-Nutzung

 

  1. Vertragsverhältnisse

 

Den Gästen/ Mietern des Ferienhauses stehen während des Aufenthalts/ Mietzeit Fahrräder zur Nutzung zur Verfügung.

 

  1. Fahrrad-Übernahme

 

Vor der Nutzung muss sich der Gast/ Mieter mit der Funktionsweise des Fahrrads/ der Fahrräder vertraut machen. Der Gast/ Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu prüfen.

Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrstauglichkeit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Gast/ Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrads sofort zu unterlassen/ beenden.

 

  1. Fahrrad-Rückgabe

 

Der Gast/ Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit, das Fahrrad am Ort der Entgegennahme zurückzustellen (Gartenhaus).

Das Fahrrad sowie sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Helm, Fahrradschloss etc. muss dem Vermieter bei der Fahrzeugrückgabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.

Bei Verlust oder Beschädigung des Fahrrads oder des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

  1. Versicherung

 

Eine Versicherung ist Sache des Mieters.

Das Befahren sämtlicher Straßen und Wege erfolgt auf eigene Gefahr, welche die Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab.

Das Fahrrad ist nicht gegen Diebstahl versichert. Das Fahrrad muss immer an festen Gegenständen angeschlossen werden, auch bei kurzem Abstellen.

 

  1. Helme

 

Das Tragen von Helmen wird vom Vermieter ausdrücklich empfohlen. Der Vermieter lehnt eine Haftung in dieser Sache ab.

 

  1. Haftung des Mieters

 

Die Benutzung eines Fahrrads geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Benutzer eines Fahrrads trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden; er stellt den Vermieter von jeglicher Haftung frei. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des Mietfahrrads ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken, eine unübliche oder unkontrollierbare Fahrweise sowie das Befahren auf unbefestigten Wegen ist untersagt.

Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl, oder unsachgemäßer Behandlung des Mietfahrrads haftet der Mieter für die Reparaturkosten; bei Totalschaden oder Verlust für den Wiederbeschaffungswert des Fahrrads.

Der Mieter ist für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften (StVO) verantwortlich.

 

  1. Einschluss

 

Dieser Haftungsausschluss ist Bestandteil des Mietvertrages.

 

  1. Erklärung

 

Mit der Leistung der Anzahlung bestätigt der Mieter die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung für die Nutzung eines Fahrrads gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

 

  • 10 – Haftungsausschlusserklärung für die Außenpool-Nutzung

 

  1. Vertragsverhältnisse

 

Den Gästen/ Mietern des Ferienhauses steht während des Aufenthalts/ Mietzeit ein Außenpool zur Nutzung zur Verfügung.

 

  1. Außenpool-Übernahme

 

Vor der Nutzung muss sich der Gast/ Mieter mit der Funktionsweise des Pools vertraut machen. Der Gast/ Mieter ist verpflichtet den Pool vor Benutzung auf Sicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu prüfen.

Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Benutzung offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Gast/ Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und die Nutzung des Pools sofort zu unterlassen/beenden.

 

  1. Außenpool-Übergabe

 

Sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Poolzubehör wie z.B. Rettungsweste, Rettungsring etc. muss dem Vermieter bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.

Bei Verlust oder Beschädigung des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

  1. Versicherung

 

Eine Versicherung ist Sache des Mieters. Das Benutzen des Pools erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ausdrücklich ab.

Eltern haften für Ihre Kinder.

 

  1. Haftung des Mieters

 

Die Benutzung des Außenpools geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Benutzer des Pools trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden; er stellt den Vermieter von jeglicher Haftung frei. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des Pools ergeben. Bei Unfallschäden oder unsachgemäßer Behandlung des Pools haftet der Mieter für die Reparaturkosten.

 

  1. Einschluss

 

Dieser Haftungsausschluss ist Bestandteil des Mietvertrages.

 

  1. Erklärung

 

Mit der Leistung der Anzahlung bestätigt der Mieter die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung für die Nutzung eines Außenpools gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.